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  • fund aus dem mittelalter

  • 1307: Die älteste bisher bekannte Erwähnung des Namens Spaltenstein

    Quellen: Staatsarchiv Schaffhausen, Urkunden Nr. 319 und 320, datiert auf den 23. Juni 1307 gemäss vorliegender Abschrift. (https://klio.sh.ch/dls/recherche/urkunden/)

    Fotografien der Originalurkunde und des Siegels sowie eine ältere maschinenschriftliche Transkription. Sie liegen im Staatsarchiv Schaffhausen NICHT als Digitalisate vor.

    Einordnung und Schlussfolgerungen wurden mti Hilfe von KI erstellt

  • Ein überraschender Fund aus dem Mittelalter

    Wie weit lässt sich die Geschichte unseres Familiennamens zurückverfolgen? Zwei Urkunden aus dem Jahr 1307, die im Staatsarchiv Schaffhausen aufbewahrt werden, liefern einen bemerkenswert frühen Hinweis.

    In beiden Dokumenten erscheint der Name «C. Spaltenstain» – eine historische Schreibweise unseres heutigen Familiennamens Spaltenstein.

    Die Urkunden stammen aus einer Zeit, in der die Eidgenossenschaft noch ganz am Anfang ihrer Geschichte stand. Sie geben uns einen kleinen Einblick in das Leben und die Rechtsgeschäfte vor mehr als 700 Jahren.

  • Urkunde No. 319 mit Siegel

    Staatsarchiv Schaffhausen.

    1307 Juni 23.

    Ritter Erberhard, der Schwager von Schaffhausen verkauft dem Kloster Paradis die Zehnten zu Uttenhofen und zu Haslach, (Vertreter des Klosters: Spaltenstein Konrad.)

    (Kloster Paradis = Nonnenkloster, ursprünglich bei Konstanz, später Gemeinde Unterschlatt bei Diessenhofen).

    (älteste vorhandene Urkunde)

    Roter Pfeil: erstmalige Nennung des Namens C. Spaltenstein

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    Wortgetreue Uebersetzungen

    Foto: wortgetreue Uebersetzungen der im Staatsarchiv Schaffhausen liegenden Urkunden aus dem Jahre 1307 Juni 23.

    Im Jahre 1945 im Staatsarchiv Zürich eingesehen und photokopiert.

    --> Das könnten von derselben Urkunde zwei verschiedene Übersetzungen/Übertragungen in modernes Deutsch sein, die teilweise abweichend sind -

    oder es gibt/gab tatsächlich noch ein zweites Dokument mit Siegel, das hier nicht als Foto vorhanden ist ...

    Abschrift siehe die beiden nächsten Kacheln -->

    Section image

    Urkunde Nr. 319 – 23. Juni 1307 (1)

    Ritter Eberhard der Schwager von Schaffhausen verkauft dem Kloster Paradies die Zehntrechte in Uttenhofen und Haslach.

    Übertragung in heutiges Deutsch:

    Im Namen Gottes. Amen.

    Ich, Eberhard der Schwager, Ritter von Schaffhausen, gebe allen, die diesen Brief lesen oder vorgelesen bekommen, Folgendes bekannt:

    Ich habe die Zehntrechte, die in Uttenhofen und Haslach liegen und jährlich sieben Viertel Korn und sieben Viertel Hafer einbringen, den Frauen des Klosters Paradies zum Kauf überlassen. Diese Zehntrechte habe ich ihren Vertretern, nämlich Lichmann, C. Spaltenstain, C. dem Bäcker und C. dem Meier, als rechtmässiges Eigentum übertragen. Sie haben die Rechte in derselben Weise übernommen, wie ich sie bisher besessen habe. Weder ich noch einer meiner Erben dürfen künftig irgendwelche Ansprüche darauf erheben. Als Gegenleistung habe ich von den genannten Klosterfrauen sieben Mark Silber erhalten. Damit diese Vereinbarung dauerhaft gültig bleibt, bestätige ich sie mit dieser Urkunde und meinem Siegel.

    Dies geschah im Jahre 1307 vor dem Fest Johannes des Täufers.

    Als Zeugen, die bei diesem Rechtsgeschäft anwesend waren und es gehört und gesehen haben, werden genannt: Der Leutpriester von Lom, Bilgeri von Wisen, Morant von Oftershoven, Schönenberg der Jüngere, Bur[?] der Bäcker sowie die Brüder H. der Ulmer, C. der Müller und Ber. der Widemer.

    _______

    Original: Pergamenturkunde, etwa 15 × 8 cm, mit anhängendem Siegel des Schwager. Staatsarchiv Schaffhausen, Nr. 319.

    Urkunde Nr. 319 – 23. Juni 1307 (2)

    Ritter Eberhard der Schwager verpflichtet sich, für die Übertragung der Zehntrechte die Bestätigung des Bischofs von Konstanz einzuholen.

    Übertragung in heutiges Deutsch:

    Im Namen Gottes. Amen.

    Ich, Eberhard der Schwager, Ritter von Schaffhausen, gebe allen, die diesen Brief lesen oder vorgelesen bekommen, Folgendes bekannt:

    Ich habe mich verpflichtet und vor ehrbaren Leuten versprochen, Folgendes zu tun:

    Sobald ein rechtmässiger Bischof von Konstanz bestätigt und in seinem Amt eingesetzt ist und die Frauen des Klosters Paradies mich an mein Versprechen erinnern, werde ich mich auf den Weg machen. Ich verpflichte mich, innerhalb eines Umkreises von vier Meilen dorthin zu reisen, wohin die Klosterfrauen mich mit ihren Leuten schicken, und mich mit allem Fleiss und ohne Täuschung dafür einzusetzen, dass die Übertragung der Zehntrechte in Uttenhofen und Haslach vom Bischof bestätigt wird. Diese Verpflichtung habe ich gegenüber den Vertretern der Klosterfrauen abgegeben. Es sind dies L. der Lichmann, C. Spaltenstain, C. der Bäcker und C. der Meier, die in deren Namen gehandelt haben.

    Damit diese Vereinbarung dauerhaft und unverändert bestehen bleibt, bestätige ich sie mit dieser Urkunde und meinem Siegel.

    Dies geschah im Jahre 1307 vor dem Fest Johannes des Täufers.

    _______

    Original: Pergamenturkunde, etwa 15 × 7 cm. Staatsarchiv Schaffhausen, Nr. 320.

    Das an den Ecken beschädigte Siegel zeigt als Wappen einen Helm mit einem Wolfskopf als Helmzier.

  • Worum geht es in den Urkunden?

    Am 23. Juni 1307 beurkundete Ritter Eberhard der Schwager von Schaffhausen ein Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kloster Paradies bei Schaffhausen. Dabei ging es um sogenannteZehntrechte in Uttenhofen und Haslach. Der Zehnte war eine damals übliche Abgabe, bei der ein Teil der landwirtschaftlichen Erträge an eine berechtigte Person oder Institution entrichtet werden musste. Die betreffenden Rechte erbrachten jährlich sieben Viertel Korn und sieben Viertel Hafer. Als Gegenleistung für ihre Übertragung erhielt Eberhard der Schwager sieben Mark Silber. In der ersten Urkunde wird der Verkauf beziehungsweise die Übertragung der Rechte festgehalten. In der zweiten verpflichtet sich der Ritter, die erforderliche Bestätigung durch den Bischofvon Konstanz einzuholen.

    Ein Siegel aus dem Jahr 1307

    Es gehört Ritter Eberhard dem Schwager, dem Aussteller der Urkunde. Die ältere Beschreibung erwähnt ein Wappen mit einem Helm und einem Wolfskopf als Helmzier. Das Siegel ist ein eindrückliches Zeugnis mittelalterlicher Urkundenpraxis. --> Es handelt sich jedoch nicht um ein nachgewiesenes Wappen der Familie Spaltenstein.

    Ein wertvolles Puzzleteil unserer Familiengeschichte

    Ob C. Spaltenstain ein direkter Vorfahre unserer heutigen Familie war, lässt sich anhand dieser Dokumente nicht feststellen. Zwischen dieser frühen Erwähnung und den später nachweisbaren Familienlinien liegen noch viele offene Fragen.

    Die beiden Urkunden (Foto des Original-Pergamentes und die alten Schreibmaschinen-Abschriften) sind dennoch ein wertvoller Fund. Sie führen uns mehr als sieben Jahrhunderte zurück und zeigen, wie weit die Geschichte unseres Familiennamens möglicherweise reicht.

    Vielleicht gelingt es eines Tages, weitere Verbindungen zu entdecken und damit ein neues Stück unserer Familiengeschichte sichtbar zu machen.

    Was diese Urkunden für die Familiengeschichte bedeuten

    Einschätzung durch KI ChatGPT:
    Die beiden Dokumente (Foto des Original-Pergamentes und die alten Schreibmaschinen-Abschriften) sind für die Erforschung der Familie Spaltenstein besonders interessant, da sie den Namen bereits im Jahr 1307 in der Schreibweise «Spaltenstain» belegen.

    C. Spaltenstain erscheint als einer der Vertreter der Frauen des Klosters Paradies. Er war somit an einem Rechtsgeschäft beteiligt, bei dem Zehntrechte übertragen und deren kirchliche Bestätigung geregelt wurden.

    Dies lässt darauf schliessen, dass er eine gewisse Vertrauensstellung innehatte und mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten des Klosters betraut war.

    Die Dokumente liefern damit einen frühen schriftlichen Beleg für den Familiennamen. Ob dieser C. Spaltenstain tatsächlich zu den direkten Vorfahren der heute bekannten Familie Spaltenstein gehörte, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

    Hinweis zur historischen Genauigkeit:

    Diese Übertragung basiert auf der schwer lesbaren maschinenschriftlichen Abschrift. Einzelne Namen und Formulierungen sind unsicher. Insbesondere die genaue Datierung auf den 23. Juni sollte anhand der Originalurkunden überprüft werden, da die mittelalterliche Formulierung «vor dem Johannistag» nicht zwingend den unmittelbar vorhergehenden Tag bezeichnet.

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